Seit Januar 2025 zahlt eine Schweizer Batterie, die Strom speichert und wieder abgibt, kein Netznutzungsentgelt auf die zyklierte Energie. Über diese Reform wurde breit berichtet. Unberührt blieb der einmalige Beitrag, den ein Netzbetreiber beim Anschluss der Batterie erheben kann — der Netzkostenbeitrag. Er bemisst sich an der bestellten Bezugsleistung, ist nicht rückforderbar und wird von jedem Verteilnetzbetreiber eigenständig festgelegt. Schon innerhalb eines einzigen publizierten Preisblatts reicht derselbe 8-MW-Anschluss von CHF 112'000 bis CHF 648'000 — allein abhängig davon, auf welcher Netzebene er erfolgt.
Das schweizerische Stromversorgungsrecht beginnt mit einer Definition, die für Speicher unbequem ist. Nach Art. 4 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ist Endverbraucher, wer Elektrizität aus dem Netz bezieht — für den eigenen Verbrauch oder zur Speicherung. Eine Batterie, die aus dem Netz lädt, ist nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Verbraucherin. Dasselbe Reformpaket, das diese Formulierung in Art. 4 geschrieben hat, lieferte die Ausnahme gleich mit — beides trat gemeinsam am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Ausnahme ist Art. 14a StromVG. Speicher ohne Endverbrauch — eine alleinstehende Batterie, die dem Verteilnetz Strom entnimmt und ihn später am selben Punkt zurückgibt — schulden kein Netznutzungsentgelt. Damit sind Batterien den Pumpspeichern gleichgestellt, die diese Entlastung zuvor als etablierte Praxis und nicht als kodifiziertes Recht genossen hatten. Steht die Batterie hinter einem Standort, der zugleich verbraucht, sieht Art. 14a stattdessen eine teilweise Rückerstattung auf die ins Netz zurückgespeiste Elektrizität vor — ein Absatz, der erst ein Jahr später, am 1. Januar 2026, in Kraft trat und der die Arbeitskomponente des Tarifs betrifft, nicht die Leistungs- und Grundpreise.
Das ist eine wiederkehrende Abgabe auf den Energiefluss. Sie ist nicht der einzige Weg, auf dem ein Netzbetreiber Geld aus einem neuen Anschluss zurückholt — und nicht derjenige, der zuerst anfällt.
Die Befreiung von 2025 hat die laufende Abgabe auf zyklierte Energie beseitigt. Der einmalige Beitrag an die Netzdimensionierung — bemessen an der Leistung, die Sie bestellen, bevor die Batterie eine einzige Kilowattstunde zykliert hat — war nicht Teil dieser Reform.
Schweizer Anschlusskosten bestehen aus zwei Teilen, und sie zu vermischen ist der häufigste Fehler, den wir in frühen BESS-Budgets sehen. Der Netzanschlussbeitrag deckt den physischen Anschluss selbst — Kabel, Transformierung, alles vom Anschlusspunkt einwärts. Er ist im Kern Baukosten, unvermeidbar und standortspezifisch.
Der Netzkostenbeitrag ist ein anderes Instrument. Der Branchenstandard, dem die meisten Schweizer Netzbetreiber folgen — die Branchenempfehlung Netzanschluss des VSE —, definiert ihn als Beitrag, der auf Basis der bestellten Anschlussleistung erhoben wird und den Netzbetreiber für die direkt und indirekt verursachten Kosten der Netzdimensionierung und des Netzausbaus entschädigt. Er ist eine einmalige Zahlung. Er wird auf reservierte Leistung erhoben, nicht auf bezogene Energie. Und er ist nicht rückforderbar, wenn der tatsächliche Bedarf später tiefer ausfällt.
Nun der Teil, auf den es für Speicher ankommt und der leicht übersehen wird. Dieselbe Branchenempfehlung hält ausdrücklich fest, dass Netzbetreiber, die einen Netzkostenbeitrag erheben, ihn auch bei Speicheranlagen ohne angeschlossenen Endverbrauch erheben dürfen — auf die vereinbarte Bezugsleistung. Die Ausnahme nach Art. 14a wandert nicht mit. Eine Batterie kann also gleichzeitig vom laufenden Netznutzungsentgelt befreit und für einen sechsstelligen einmaligen Beitrag pflichtig sein, berechnet auf ihrer Bezugsleistung. Die Befreiung nach Art. 14a beseitigt den separaten Anschlussbeitrag nicht.
Das VSE-eigene Speicher-Handbuch, das Messung und Abrechnung von Speichern ansonsten recht ausführlich behandelt, äussert sich zu Anschlussbeiträgen überhaupt nicht. Niemand hat das versteckt — es ist schlicht eine Nahtstelle zwischen zwei Regelwerken, und Schweizer BESS-Projekte liegen genau darauf.
Die Schweiz zählt rund 600 Netzbetreiber, und der Netzkostenbeitrag liegt ausserhalb des bundesrechtlich regulierten Netznutzungstarifs. Die ElCom beaufsichtigt ihn nicht — die Überprüfung dieser Beiträge obliegt den Gemeinden und Kantonen — und die Branchenempfehlung ist genau das, eine Empfehlung, die sowohl den Entscheid zur Erhebung als auch den Ansatz jedem Netzbetreiber überlässt. Bevor man Netzbetreiber vergleicht, lohnt es sich allerdings zu sehen, wie weit sich die Zahl innerhalb eines einzigen publizierten Tarifs bewegt. Das folgende Preisblatt ist jenes der SAK, gültig seit 1. Juli 2025; die rechte Spalte wendet dessen Ansätze schlicht auf einen 8-MW-Anschluss an.
| Netzebene (Preisblatt SAK) | Netzkostenbeitrag | Auf einem 8-MW-Anschluss |
|---|---|---|
| Hochspannung (NE3) | CHF 14.00 / kW | CHF 112'000 |
| Transformierung (NE4) | CHF 50.00 / kW | CHF 400'000 |
| Mittelspannung (NE5a) | CHF 54.00 / kW | CHF 432'000 |
| Mittelspannung (NE5b) | CHF 81.00 / kW | CHF 648'000 |
| Niederspannung | Derzeit kein allgemeiner Beitrag erhoben | — |
Quellen: SAK — Preisblatt Netzanschlusskosten, gültig ab 1. Juli 2025 (PDF, auf Deutsch) · VSE — Branchenempfehlung Netzanschluss (PDF, auf Deutsch) · BKW — Tarifblatt Netzanschluss (PDF, auf Deutsch) · ElCom — Netz (Anzahl Netzbetreiber) · VESE — Netzanschlusskosten: die Überprüfung dieser Beiträge obliegt Gemeinden und Kantonen, nicht der ElCom (auf Deutsch). Die Ansätze sind die vom genannten Netzbetreiber publizierten und werden periodisch revidiert. Die rechte Spalte ist blosse Arithmetik auf den publizierten Ansätzen pro kW und dient der Veranschaulichung, wie stark allein die Netzebene die Zahl bewegt — sie ist weder eine Offerte noch eine Schätzung für ein konkretes Projekt noch ein Ersatz für den am jeweiligen Anschlusspunkt anwendbaren Tarif.
Als Erstes fällt auf, dass an dieser Spannweite kein zweiter Netzbetreiber beteiligt ist. Innerhalb des Preisblatts einer einzigen Netzbetreiberin lösen dieselben 8 MW einen Beitrag von CHF 112'000 oder von CHF 648'000 aus — ein Faktor von fast sechs —, entschieden allein durch die Netzebene, auf der das Projekt angeschlossen wird. Wo ein Projekt anschliesst, ist damit nicht bloss eine technische Frage, und der günstigste Anschlusspunkt ist nicht immer der nächstgelegene.
Der Vergleich über mehrere Netzbetreiber hinweg ist schwieriger, als er sein müsste — und genau diese Schwierigkeit ist der Befund. Tarifblätter unterscheiden sich darin, was sie publizieren, und sogar in den verwendeten Einheiten: Die BKW etwa bepreist den Beitrag für Anschlüsse auf Niederspannung pro Ampere statt pro Kilowatt — und ihr Blatt erfasst ausdrücklich Verbrauchsanlagen (inklusive Speicher). Andere Netzbetreiber publizieren gar kein Preisblatt und regeln den Beitrag im individuellen Anschlussvertrag. Es gibt keinen verlässlichen Weg, die Zahl für einen bestimmten Standort zu kennen, ausser den zuständigen Netzbetreiber früh und schriftlich zu fragen.
Eine weitere Asymmetrie verdient es, benannt zu werden. Dieselbe Branchenempfehlung, die einen Beitrag auf die Bezugsleistung einer Batterie zulässt, hält fest, dass auf die Einspeiseleistung einer Erzeugungsanlage kein Beitrag erhoben werden darf. Eine Batterie wird damit tendenziell auf dem Weg hinein als Verbraucherin und auf dem Weg hinaus als Erzeugerin behandelt — sie zieht die an den Bezug geknüpfte Abgabe auf sich, ohne die entsprechende Entlastung auf der Einspeisung zu geniessen. Für eine Anlage, deren gesamte Funktion darin besteht, beides zu tun, ist das eine strukturell wenig hilfreiche Einordnung. Zu betonen ist, dass dies in einer Branchenempfehlung steht und nicht im Gesetz selbst — genau deshalb variiert die Praxis zwischen den Netzbetreibern.
Weil der Beitrag an der bestellten und nicht an der bezogenen Leistung anknüpft und weil er nicht zurückerstattet wird, wenn der Bedarf tiefer ausfällt, ist die Leistungszahl im Anschlussvertrag eine der am schwersten umkehrbaren Entscheidungen der gesamten Entwicklungskette. Wo ein Netzbetreiber eine Rundungsregel publiziert, wirkt auch sie nur in eine Richtung — das Preisblatt der SAK etwa erfasst Mehrbedarf in Schritten, aufgerundet auf die nächsten 100 kW. Grosszügige Reserve zu bestellen, «falls das Projekt wächst», wird unmittelbar zu dauerhaften Kosten ohne jeden Rückholmechanismus, falls das Wachstum ausbleibt.
Hier hört Disziplin bei der Anschlussleistung auf, ein technisches Detail zu sein, und wird kommerziell. Die richtige Zahl fällt aus derselben Analyse, die auch die Batterie dimensioniert: worin die bindende Restriktion tatsächlich besteht, wie sich der Lastgang des Standorts über ein volles Jahr verhält und wie viel Gleichzeitigkeit zwischen Ladung und Standortbedarf wirklich vorliegt. In unserer Fallstudie zu industriellem BESS + PV bestimmte ein Jahr Viertelstunden-Lastgangdaten die Dimensionierung auf der Standortseite aus einem einzigen Dezember-Cluster von Spitzenstunden — dieselbe Disziplin gilt für die Leistung, die Sie am Anschlusspunkt vertraglich vereinbaren.
Es rückt auch den Wert eines bestehenden Anschlusses in ein anderes Licht. Ein Standort, der bereits auf Mittelspannung angeschlossen ist und ausserhalb seiner Produktionsspitzen Spielraum hat, kann das Anschlussverfahren wesentlich verkürzen — und weil die Leistung vor langer Zeit vereinbart wurde, kann das Projekt einen zusätzlichen Beitrag ganz oder teilweise vermeiden. Das ist eine materiell andere Ausgangslage als ein Greenfield-Netzknoten, und es verstärkt die Standortlogik, die wir in unserer Analyse zu Speichern hinter dem Zähler gegenüber Netzknoten-Standorten dargelegt haben.
Nichts davon ist exotische Due Diligence. Es ist schlicht Anschluss-Due-Diligence, die meist zu spät stattfindet — nachdem ein Standort aus anderen Gründen gewählt wurde und der Anschlusstarif als Überraschung eintrifft. Die Fragen lauten:
Erhebt dieser Netzbetreiber einen Netzkostenbeitrag, und publiziert er den Ansatz? Manche publizieren ein Preisblatt pro Kilowatt; andere regeln den Beitrag im individuellen Anschlussvertrag, wo er nur vor der Unterschrift besprochen werden kann. Diese eine Tatsache kann die anfängliche Kostenbasis eines Projekts um mehrere hunderttausend Franken verschieben.
Auf welcher Leistungsbasis, und auf welcher Netzebene? Die Ansätze können sich je nach Netzebene erheblich unterscheiden, wie das SAK-Preisblatt zeigt — um einen Faktor von fast sechs innerhalb dieses einen Tarifs. Ein Anschlusspunkt, der eine Einbindung auf höherer Spannungsebene erlaubt, kann allein aus Kostengründen verfolgenswert sein, unabhängig von seinen technischen Vorzügen.
Wie behandelt der Netzbetreiber Speicher konkret? Die Branchenempfehlung erlaubt es, den Beitrag auf alleinstehende Speicher zu erheben, doch Erlaubnis ist keine Pflicht, und die Praxis variiert. Diese Frage gehört früh und schriftlich gestellt, nicht abgeleitet.
Ist die bestellte Leistung richtig — oder bloss bequem? Nicht rückforderbar, aufgerundet und vor der Inbetriebnahme festgelegt: Diese Zahl verdient dieselbe Sorgfalt wie die Dimensionierung der Batterie selbst, und sie sollte aus derselben Lastganganalyse stammen.
Der Anschlussbeitrag liest sich je nach Ausgangslage anders — belohnt aber dieselbe Disziplin.
Ein bestehender Mittelspannungsanschluss mit ungenutztem Spielraum kann das Anschlussverfahren wesentlich verkürzen — und zusätzliche Anschlussbeiträge verringern oder ganz vermeiden. Industrieareale
Welchem Netzbetreiber eine Parzelle zugeordnet ist und auf welcher Netzebene sie eingebunden werden kann, sind kommerzielle Eigenschaften des Grundstücks — nicht bloss technische. Flächen für Batteriespeicher
Anschlusstarife sind publiziert. Sie zu klären, bevor ein Standort festgelegt wird, ist die günstigste Due Diligence in der Schweizer BESS-Entwicklung. Entwickler & Partner